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Strafrecht

  • Beratung und ggf. Verteidigung insbesondere im Bereich der Verkehrsstraftaten bzw. Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Beratung und ggf. Verteidigung auch in Wirtschaftsstrafsachen

  • Nebenklägervertretung

 

Falls Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, folgen Sie dieser Vorladung nicht und machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Suchen Sie stattdessen unverzüglich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf und beraten Sie sich mit ihm. Er wird Ihnen nach erfolgter Akteneinsicht am besten raten können, wie Sie sich weiter verhalten sollten.

 

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