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Straßenverkehrsrecht

 

  • Beratung und Vertretung in Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen

  • vollumfängliches Schadensmanagement nach Verkehrsunfällen, z. B. mit Versicherungen, Gutachtern, Werkstätten und Aufkäufern

  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld einschließlich Abfindungsverhandlungen

  • Berechnung und Geltendmachtung des Haushaltsführungsschadens sowie Ersatzansprüchen im Rahmen des sog. Quotenvorrechts

  • Beratung und Vertretung im Ordnungswidrigkeitenrecht, z. B. in Bußgeldverfahren

  • Beratung und Vertretung im Verkehrsstrafrecht, insbesondere in Fällen der sog. Fahrerflucht, beim Vorwurf des Alkohol- oder Drogenmissbrauchs und bei unfallbedingten Körperverletzungen

 

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